Probezeit in der Ausbildung: Dauer, Kündigung und deine Rechte

Die Probezeit in der Ausbildung dauert laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) mindestens einen und höchstens vier Monate. In dieser Zeit können du und dein Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden – allerdings nur schriftlich.

📋 Kurz zusammengefasst

Jede Berufsausbildung beginnt mit einer Probezeit von 1 bis 4 Monaten (§ 20 BBiG). Die genaue Dauer steht in deinem Ausbildungsvertrag. Während der Probezeit dürfen beide Seiten jederzeit und ohne Frist kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG). Nach der Probezeit kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Du selbst kannst mit 4 Wochen Frist kündigen, wenn du die Ausbildung aufgibst oder einen anderen Beruf lernen willst. Jede Kündigung muss schriftlich sein, eine E-Mail oder WhatsApp reicht nicht.

Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?

Die Probezeit in der Ausbildung dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. So legt es § 20 des Berufsbildungsgesetzes fest. Innerhalb dieses Rahmens vereinbaren du und dein Betrieb die genaue Dauer im Ausbildungsvertrag.

Viele Betriebe wählen die vollen vier Monate. Eine längere Probezeit als vier Monate ist nicht zulässig, auch wenn sie im Vertrag steht. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist das Bundesgesetz, das Ausbildungen in Betrieben regelt – vom Vertrag über die Vergütung bis zur Kündigung. Für schulische Ausbildungen, etwa in manchen Gesundheitsberufen, gelten teils eigene Gesetze.

Die Probezeit beginnt mit dem ersten Tag des Ausbildungsverhältnisses. Sie ist keine Vorstufe, sondern bereits ein vollwertiger Teil der Ausbildung: Du bekommst Ausbildungsvergütung, gehst zur Berufsschule und führst dein Berichtsheft.

Kann ich in der Probezeit einfach kündigen?

In der Probezeit kannst du die Ausbildung jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen. Das gilt laut § 22 Abs. 1 BBiG genauso für den Ausbildungsbetrieb. Einen Grund müssen in der Probezeit weder du noch der Betrieb angeben.

Eine Bedingung gilt aber immer: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. § 22 Abs. 3 BBiG schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist deshalb unwirksam. Nötig ist ein Brief mit deiner eigenhändigen Unterschrift.

Bist du noch nicht volljährig, müssen deine Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter die Kündigung mit unterschreiben. Umgekehrt muss eine Kündigung des Betriebs bei Minderjährigen an die Eltern gerichtet sein.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag erklärt die gesetzlichen Grundregeln und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit über eine Kündigung helfen die Ausbildungsberater deiner zuständigen Kammer (IHK oder Handwerkskammer), die Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb oder die Gewerkschaft kostenlos weiter.

Wie kann nach der Probezeit gekündigt werden?

Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur noch in zwei Fällen möglich. So regelt es § 22 Abs. 2 BBiG:

  • Aus wichtigem Grund, ohne Frist: Das gilt für beide Seiten. Ein wichtiger Grund ist ein schwerer Verstoß, der die Fortsetzung der Ausbildung unzumutbar macht, zum Beispiel Diebstahl im Betrieb oder dauerhaft ausbleibende Vergütung. Die Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen, nachdem der Grund bekannt wurde (§ 22 Abs. 4 BBiG).
  • Durch dich mit 4 Wochen Frist: Du darfst kündigen, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder eine andere Berufsausbildung beginnen willst.

Nach der Probezeit musst du in beiden Fällen die Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben angeben. Fehlen sie, ist die Kündigung unwirksam. Der Ausbildungsbetrieb kann dir nach der Probezeit nicht mehr einfach mit Frist kündigen, etwa weil die Auftragslage schlecht ist.

💡 Gut zu wissen

Wer den Ausbildungsberuf wechseln will, muss nicht zwingend kündigen. Ein Aufhebungsvertrag beendet die Ausbildung im gegenseitigen Einvernehmen zu einem frei vereinbarten Datum. Das ist oft die sauberste Lösung, wenn der neue Ausbildungsplatz schon feststeht und beide Seiten einverstanden sind. Auch der Aufhebungsvertrag braucht die Schriftform.

Wofür ist die Probezeit gedacht?

Die Probezeit dient dazu, dass beide Seiten prüfen, ob die Ausbildung passt. Du lernst den Beruf, die Kolleginnen und Kollegen und den Arbeitsalltag kennen. Der Betrieb sieht, ob du für den Beruf geeignet bist.

Nutze die Zeit bewusst mit dem 3-Fragen-Check zur Probezeit:

  1. Passt der Beruf? Machen dir die typischen Aufgaben grundsätzlich Spaß, auch wenn am Anfang vieles neu ist?
  2. Passt der Betrieb? Bekommst du Anleitung, und wird dir der Ausbildungsplan vermittelt?
  3. Passt der Alltag? Kommst du mit Arbeitszeiten, Weg und Berufsschule zurecht?

Fällt eine Antwort klar negativ aus, sprich es früh an – zuerst mit deinem Ausbilder, dann mit der Ausbildungsberatung der Kammer. Wer noch unsicher ist, welcher Beruf passt, findet Orientierung im Beitrag Wie finde ich die passende Ausbildung für mich?

💬 Einschätzung der Redaktion

Die Probezeit wird oft nur als Risiko für Azubis gesehen. Rechtlich ist sie aber vor allem eine Chance für dich: Nur in diesen ersten Monaten kannst du ohne Begründung und ohne Frist gehen. Wer merkt, dass Beruf oder Betrieb nicht passen, sollte diese Phase nutzen, statt monatelang abzuwarten. Danach wird ein Wechsel deutlich formaler.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Probezeit: mindestens 1, höchstens 4 Monate (§ 20 BBiG).
  • In der Probezeit: Kündigung jederzeit, ohne Frist und ohne Grund – für beide Seiten.
  • Nach der Probezeit: nur aus wichtigem Grund oder durch dich mit 4 Wochen Frist bei Berufsaufgabe oder -wechsel.
  • Kündigung immer schriftlich mit Unterschrift, nie per E-Mail oder Messenger.
  • Kündigung aus wichtigem Grund nur innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Grundes.

Häufige Fragen zur Probezeit in der Ausbildung

Bekomme ich in der Probezeit Ausbildungsvergütung?

Ja. Die Probezeit ist Teil des Ausbildungsverhältnisses, die vereinbarte Ausbildungsvergütung wird ab dem ersten Tag gezahlt.

Habe ich in der Probezeit Anspruch auf Urlaub?

Der Urlaubsanspruch entsteht nach den allgemeinen Regeln des Urlaubsrechts. Viele Betriebe gewähren in der Probezeit noch keinen längeren Urlaub. Was in deinem Fall gilt, steht im Ausbildungsvertrag oder im Tarifvertrag.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Die gesetzliche Höchstdauer von 4 Monaten bleibt. Ob eine Verlängerung bei einer längeren Unterbrechung, etwa durch Krankheit, im Einzelfall zulässig ist, hängt vom Vertrag ab. Frag dazu die Ausbildungsberatung deiner Kammer.

Muss der Betrieb eine Kündigung in der Probezeit begründen?

Nein. In der Probezeit muss keine Seite einen Grund angeben. Die Gründe sind erst bei einer Kündigung nach der Probezeit Pflicht.

Quellen

Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 20 Probezeit und § 22 Kündigung, abrufbar auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), Stand Oktober 2026.