Ausbildungskredit – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Option, einen Ausbildungskredit in Anspruch zu nehmen, lohnt sich vor allem für Schüler und Studenten, die aus eher finanzschwachen Familien stammen und möglicherweise Schwierigkeiten haben, ihre Ausbildung oder das Studium zu finanzieren. Diese Möglichkeit haben Auszubildende seit dem 1. April 2001, als die Bundesregierung das sogenannte Bildungskreditprogramm ins Leben gerufen hat. Die wichtigste Voraussetzung, um den Ausbildungskredit in Anspruch nehmen zu können, besteht darin, dass die Auszubildenden oder Studenten BAföG erhalten. Das zinsgünstige Darlehen wird nämlich grundsätzlich zusätzlich zum BAföG gewährt.

Die Merkmale des Ausbildungskredites

Azubis können den Ausbildungskredit in einer Höhe von 1.000 bis maximal 7.200 Euro beantragen. Möglich sind monatliche Auszahlungen zwischen 100 und 300 Euro und – falls eine größere Anschaffung wie beispielsweise ein gebrauchtes Auto – anstehen, kann auch eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 3.600 Euro erfolgen. Der Zinssatz wurde ab dem 1. April 2016 auf einen effektiven Zinssatz von 0,87 Prozent festgelegt, wobei gegenüber dem kreditgebenden Geldinstitut eine Bürgschaft durch eine Bundesgarantie erfolgt. Der Ausbildungskredit wird über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ausgezahlt, sodass er sich insbesondere in einer späteren Phase der Ausbildung lohnt. Schließlich steht für den endgültigen Einstieg ins Berufsleben oft ein Umzug in eine andere Stadt an, was natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist.

Die Rückzahlungsmodalitäten für den Ausbildungskredit sind ebenfalls äußerst moderat. Denn die betroffenen Azubis müssen mit der Rückzahlung des Ausbildungskredites erst vier Jahre, nachdem die erste Rate ausbezahlt wurde, beginnen. Die Kreditnehmer müssen dann monatliche Raten in Höhe von mindestens 120 Euro zurückzahlen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, das Darlehen in beliebiger Höhe zurückzuzahlen, ohne dass zusätzliche Kosten auf sie zukommen.

Besondere Vorteile bietet der Ausbildungskredit durch die Tatsachen, dass die Kreditnehmer keine Leistungsnachweise erbringen müssen, nachdem der Kredit ausgezahlt ist und das Darlehen unabhängig vom Einkommen der Eltern und dem Vermögen des Antragstellers gewährt wird. Gefördert werden können auch Folge- und Zweitausbildungen sowie Zweitstudiengänge, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge. Allerdings kann der Ausbildungskredit nicht unbegrenzt in Anspruch genommen werden, sondern lediglich von Antragsteller, die zwischen 18 und 36 Jahre alt sind.

Diese Voraussetzungen sind wichtig

Wichtige Kriterien bei der Kreditaufnahme ist ein Nachweis als Azubi oder Student – wer den Ausbildungskredit in Anspruch nehmen möchte, sollte allerdings bedenken, dass es sich hierbei um ein Bildungskreditprogramm handelt, bei welchem das Budget vorgegeben ist. Die Antragsteller haben also – anders als es beim BAföG der Fall ist, keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Betrag auch tatsächlich ausgezahlt wird.

Ein Ausbildungskredit kann von Schülern nur beantragt werden, sofern sie bereits volljährig sind und bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Alternativ können sie den Bildungskredit im vorletzten oder letzten Jahr des jeweiligen Bewilligungszeitraums erhalten, sofern sie einen berufsqualifizierenden Abschluss machen.

Studenten, die den Bildungskredit beantragen wollen, müssen sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium ihres Studiums befinden. Das bedeutet: Sie müssen die Zwischenprüfung bereits erfolgreich absolviert haben. Bachelor-Studenten müssen dagegen lediglich einen Nachweis darüber erbringen, dass sie im ersten Studienjahr die üblichen Leistungen erbracht haben. Als fortgeschritten gelten aber auch Zusatz-, Aufbau- und Ergänzungsstudien. Sofern keine Zwischenprüfungen vorgesehen sind, muss die Hochschule bestätigen, dass der Student die vorgeschriebenen Leistungen tatsächlich erbracht hat.

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